Allgemeine Mietbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen FLUCK Andreas (Leihmich, Vermieter) und dem Mieter über Fahrzeuge, Baumaschinen, Werkzeuge, Gerüste, Hüpfburgen und sonstige Geräte. Ergänzend gilt der jeweils unterschriebene Mietvertrag; bei Widersprüchen hat der Mietvertrag Vorrang.
2. Preise
Kleinunternehmen: Rechnungsbeträge enthalten gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine USt. Die auf der Website genannten Preise sind Richtwerte. Aktionspreise (z. B. Herbst-Aktion) gelten nur im angegebenen Zeitraum und solange verfügbar.
- Ein Miettag ist ein Kalendertag. Beim Minibagger umfasst ein Miettag 8 Betriebsstunden.
- Transporter: 300 km pro Miettag und die Autobahnvignette sind inklusive. Mehrkilometer werden mit 10 € je 100 km verrechnet.
- Für längere Mietdauern und Wochenmiete gelten gesonderte Konditionen nach Vereinbarung.
3. Raupen-Mulcher
Der Raupen-Mulcher wird grundsätzlich inklusive Fahrer eingesetzt: Bedienung und Transport übernimmt Leihmich selbst, der Kunde stellt die Fläche bereit und sorgt für eine sichere Zufahrt. An Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches ist zusätzlich eine Vermietung des Geräts (ohne Fahrer) möglich. Die Konditionen werden jeweils individuell vereinbart.
4. Voraussetzungen und Kaution
- Der Mieter muss volljährig sein und bei der Übergabe einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen.
- Für Fahrzeuge ist ein gültiger Führerschein der erforderlichen Klasse vorzulegen.
- Die Fahrzeuge und Geräte sind grundsätzlich kautionsfrei. Einzelne Geräte (z. B. der Raupen-Mulcher) sind davon ausgenommen.
- Der Vermieter behält sich vor, in Sonderfällen eine Kaution einzuheben. Diese wird bei der Reservierung vereinbart und nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.
5. Übergabe, Rückgabe und Zustellung
- Übergabe und Rückgabe erfolgen am Standort Pöckau 127, 9601 Arnoldstein, zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Zustellung ist bei einzelnen Geräten auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich.
- Bei der Übergabe wird der Zustand gemeinsam festgehalten. Fahrzeuge werden – sofern nicht anders vereinbart – vollgetankt übergeben und sind ebenso vollgetankt zurückzugeben.
- Geräte sind gereinigt zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung kann eine Reinigungspauschale ab 29 € verrechnet werden.
- Die Hüpfburg ist gereinigt zurückzugeben. Andernfalls wird eine Reinigungspauschale von 100 € verrechnet.
- Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden angefangenen Tag der Tagespreis verrechnet.
6. Pflichten des Mieters
- Der Mieter behandelt das Mietgut sorgfältig, verwendet es nur bestimmungsgemäß und beachtet die Einweisung und Bedienungsanleitung.
- Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt.
- Hüpfburg: Benutzung nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, nicht bei Regen, starkem Wind oder Gewitter; Aufbau nur auf ebenem Untergrund mit Verankerung.
- Schäden, Unfälle oder Diebstahl sind dem Vermieter unverzüglich zu melden; bei Unfällen und Diebstahl ist zusätzlich die Polizei zu verständigen.
7. Haftung und Versicherung
Der Mieter haftet für Schäden am Mietgut, die während der Mietdauer durch ihn oder Dritte, denen er das Mietgut überlassen hat, entstehen – außer bei normaler Abnutzung.
- Unsere Fahrzeuge sind ausschließlich haftpflichtversichert (keine Kaskoversicherung).
- Vom Mieter verursachte Schäden können wahlweise a) vom Mieter in Eigenregie fachgerecht behoben oder b) durch Leihmich zum Selbstkostenpreis behoben und dem Mieter verrechnet werden.
- Bei einem Totalschaden ist der Zeitwert des Fahrzeugs zu ersetzen.
- Die Fahrzeuge verfügen über eine ÖAMTC-Firmenmitgliedschaft (Pannenhilfe).
8. Stornierung
Eine Reservierung kann bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Bei einer späteren Stornierung können 50 % des Mietpreises verrechnet werden.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Gerichtsstand für Unternehmer ist das für den Sitz des Vermieters sachlich zuständige Gericht.
Stand: 11/2026